Grundstücksvermessung
Häufig kommt es vor, dass in den Privatwäldern Unklarheiten über den Grenzverlauf von Waldgrundstücken bestehen, Grenzsteine werden nicht gefunden oder fehlen. Nicht selten kommt es dadurch auch zu Nachbarschaftszwisten.
Es ist unabdinglich, insbesondere bei Holzerntearbeiten, dass der Waldeigentümer den Grenzverlauf seines Grundstücks kennt. Die WBV organisiert den Holzeinschlag und den Holzverkauf für den Waldbesitzer, für die Einweisung in den Grenzverlauf ist der Waldbesitzer verantwortlich. Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf sollte unbedingt eine Grundstücksvermessung erfolgen! Man sollte auch bedenken, dass es im Wald jederzeit auch zu Kalamitäten durch Windwurf oder Borkenkäfer kommen kann, die Grenzen sollten dann bekannt sein!
Informationen zur Grundstücksvermessung finden sie auf der Homepage des Vermessungsamts des Landkreises Regensburg unter
http://www.adbv-regensburg.de/vermessung/grundstck/grenzvermessung.html.
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