Bereitstellung

Was ist bei der Bereitstellung des Holzes zu beachten?

Planung des Einschlags und Holzmeldung

  • Frühzeitige Planung des Holzeinschlags, ggf. Inanspruchnahme von Hilfestellung/Beratung durch Geschäftsführer oder Förster
  • Rechtzeitige Holzmeldung an die WBV-Geschäftsstelle; je früher, desto besser
  • Einhaltung des mit der WBV abgesprochenen Liefertermins, der Liefermenge und der Sortimente

Holzaufarbeitung

  • Strikte Einhaltung der geforderten Längen incl. Übermaß und des geforderten Durchmessers (Mittendurchmesser, Stockdurchmesser, Zopfdurchmesser), Maßgenauigkeit!
  • Der Durchmesser wird durch zweimaliges Kluppen im 900 - Winkel und mitteln gemessen
  • Einhaltung der geforderten Holzqualitäten
  • Stammebenes Entasten
  • Sauberes Beischneiden der Wurzelanläufe
  • Entfernung des Waldbartes
  • Holzfehler/-mängel müssen aufgedeckt werden (z.B. Faulstellen)
  • Kernfaule Stämme gesundschneiden, keine Faulflecken im Stammfuß
  • Trennschnitte rechtwinklig zum Stamm, keine Schrägschnitte
  • Bei Waldvermessung korrektes, leserliches Anschreiben von Länge und Mittendurchmesser; zusätzliche Holzliste ist sehr hilfreich

Holzlagerung

  • Der Holzlagerplatz muss an einem ganzjährig LKW-befahrbahren Weg liegen
  • Holzpolter ordentlich und sorgfältig anlegen (Verkehrssicherungspflicht!)
  • Unterschiedliche Baumarten, Sortimente und Längen (bei Fixlängen) immer getrennt lagern, Käferholz und Frischholz immer trennen (außer es ist anders vereinbart)
  • Wenn möglich sollte die Holzmenge je Sortiment mindestens 30 fm betragen
  • Holz nicht weiter als 6 m vom befestigten Wegrand entfernt lagern
  • Über dem Holzpolter auf freien Arbeitsraum für den Ladekran achten, Holzpolter nicht unter stärkere Äste und Leitungen
  • Holzpolter auf ausreichende Unterlagen auflegen, Holz darf nicht im Dreck liegen
  • Langholz stammfußbündig mit überwiegend starkem Ende in Abfuhrrichtung lagern
  • Holzpolter mit Namen des Besitzers beschriften

Die Nichteinhaltung dieser Kriterien führt zu Schwierigkeiten bei der Holzvermarktung bis hin zu Preisminderungen oder gar Nichtabnahme. Die Holzkäufer akzeptieren nur Holz mit den vereinbarten Holzsortimenten, Qualitäten, Maßen und Mengen, gekauft wird, was bestellt wurde. Die WBV vermarktet das Holz bestmöglich im Namen des Waldbesitzers, für die Einhaltung der oben aufgeführten "Spielregeln" trägt der Waldbesitzer die Verantwortung.

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