Waldpflegevertrag
Ihnen fehlt die Zeit, sich um ihren Wald zukümmern? Sie wohnen zu weit von ihrem Wald weg, um nach ihm zu sehen? Sie sind aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr in der Lage, ihren Wald zu bewirtschaften?
Sie haben die Möglichkeit, mit der WBV einen Waldpflegevertrag abzuschließen. In Absprache mit dem Waldeigentümer führt die WBV alle notwendigen Arbeiten für sie aus. Der Waldpflegevertrag ist nach einem Baukastenprinzip ausgestaltet, sie können nur bestimmte Aufgaben von der WBV übernehmen lassen oder einen "Rundumsorglos-Vertrag" abschließen.
Sie können sich hier die Vertragsunterlagen runterladen und in Ruhe überlegen, ob und was für sie in Frage käme.
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