Finanzielle Förderung

 

Damit unsere Wälder ihre vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen können, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte der Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund 700.000 privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistaat die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dabei unter anderem durch finanzielle Förderung. In mehreren Förderprogrammen mit unterschiedlichen Schwerpunkten werden Fördermittel bereitgestellt. Ansprechpartner sind die Förster vom AELF Regensburg-Schwandorf. Wichtig: Vor Beginn einer Maßnahme muss der Förderantrag gestellt werden, d.h. rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Förster.
Allgemeine Informationen zum Förderablauf und was sie beachten müssen, finden sie unter
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048718/index.php

Zu den einzelnen Förderprogrammen:

Förderung der Bewirtschaftung des Waldes (WALDFÖPR)
Mit dem waldbaulichen Förderprogramm werden u.a. gefördert: Pflanzungen, Saaten, Kulturpflegemaßnahmen, Vorbereitung und Weiterentwicklung von Naturverjüngungen, Jungbestandspflege, Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten, Gutachten oder Weiserflächen. Detaillierte Informationen finden sie unter
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048719/index.php

Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP WaldR)
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP WaldR) honoriert freiwillige Leistungen, die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen.
Ziel dieser Förderung ist es, die Vielfalt an Arten und Lebensräumen zu erhalten und zu entwickeln.
Gefördert werden u.a. Erhalt von Biotopbäumen, Belassen von Totholz oder Erhalt von Biberlebensräumen. Detaillierte Informationen finden sie unter
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048720/index.php

Informationen zu diesen förderfähigen Naturschutzmaßnahmen im Wald finden sie hier auf unserer Homepage unter Waldwissen – Naturschutz.

Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur (FORSTWEGR)
Ohne forstliche Infrastruktur ist die Pflege und nachhaltige, naturnahe Nutzung der Wälder, oder auch im Ernstfall die Notrettung bei Unfällen, nicht möglich.
Eine bedarfsgerechte und naturschonende Erschließung der Wälder mittels LKW befahrbarer Forstwege und Rückewegen im steilen Gelände wird mit dieser Förderrichtlinie unterstützt.
Detaillierte Informationen finden sie unter
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/048722/index.php

 

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